Blinkerschalter - wie anschließen?

Fragen rund um den Burton

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Béla
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Blinkerschalter - wie anschließen?

Beitrag von Béla »

High Gemeinde,

bin gerade dabei, den Kabelbaum für das neue Armaturenbrett zu stricken.
Auf der Techno-Classic-Party in Essen habe ich mir diesen Blinkerschalter gekauft, den ich auch schon in verschiedenen anderen Burton-Dashboards gesehen habe:

Bild

Lt. Aussage Verkäufer soll es sich dabei um einen Schalter mit eingebauter Kontrolleuchte handeln. Die leuchtet aber nicht, wenn ich den Schalter mit Blinkrelais und 21W-Lampe in Reihe schalte, obwohl das Relais klickt und die Lampe blinkt. Ist das rote Knöpfchen auf dem Schaltknebel etwa nur eine Attrappe?

Die hatten da auf dem Messestand nur die Schalterversion für zwei Kreise, ich habe sie trotzdem genommen und meinte, ein paar leere Anschlußfähnchen an der Rückseite würden ja nicht schaden.

Von hinten sieht das so aus:

Bild

Muß da noch zusätzlich was an Strippen gezogen werden, damit die rote Laterne blinkt?

Zweite Frage: schreibt die StVZO eine Blinkerkontrolleuchte zwingend vor? Ich meine mich erinnern zu können, mal gelesen zu haben, daß eine Kontrolleuchte entbehrlich sei, wenn der Schalter im unmittelbaren Sichtbereich liegt und anhand der Schalterstellung der Schaltzustand eindeutig erkennbar ist.
Ich wollte mir unnötiges Geblinke im Cockpit ersparen, deshalb habe ich im Vertrauen auf die eingebaute Leuchte auf den Einbau einer weiteren Kontrolleuchte verzichtet, zumal ja auch das Klacken des Relais nicht zu überhören ist und damit sowohl automatische Rückstellung als auch eben eine blinzelnde Laterne nicht nötig sind.

Mit Dank für Eure Beschlauung,

LG

Béla
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Claus
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Beitrag von Claus »

Hallo Bela, hier erstmal der Gesetzestext

§ 54 StVZO
Fahrtrichtungsanzeiger
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +/- 0,5 Hz (90 Impulse +/- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

weiteres folgt

Nach (2) könnte man meinen die Stellung des Schalters sei ausreichend, damit wird jedoch nur die richtige Einschaltung , nicht aber die WIRKSAMKEIT angezeigrt.
Dies erfolgt üblicherwise akkustisch "quääk, quääk" oder auch "Tack, tack" oder optisch "an aus an aus" usw immer im richtigen Takt. Wenn was nicht stimmt verstummt die Akkustik oder wird hektisch rsp. Lämpchen Daueran oder Daueraus.
Wenn also kein Lämpchen dann was akkustische, das mach sowieso mehr Sinn...
Soweit erstmal klar ???

Claus


(ich hoffe nur das stimmt auch so :oops: )
28 Räder, 24 Zylinder, 700 PS, verteilt auf 8 Autos !
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