Lenkradschloss für deutsche Burton Zulassung

Fragen rund um den Burton

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Gast

Lenkradschloss für deutsche Burton Zulassung

Beitrag von Gast »

Hallo

Frage: Muss ein Lenkradschloss beim Burton zur Abnahme eingebaut sein?
Meinen Burton habe ich über Treffpunkt Citroen bestellt und bereits gekauft und habe nur die einfache Lenksäule (ohne Lenkradschloss) mitbekommen. Aus der Technikerarbeit von Pascal Gersch habe ich entnommen das die TÜV-Abnahme nur mit Lenkradschloss möglich ist?

Gruß

Holger
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Claus
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Beitrag von Claus »

Hallo Holger,
soviel ich weiss sind in Deutschland immer 2 Sicherungen vorzusehen, die 1. ist immer "Zündung aus". Die zweite ist (meistens) Lenkschloss. aber in meinem alten Fiat 500 gabs ein Getriebschloss, also Rückwärtsgang rein und abgeschlossen 8-)).
Soweit ich weiß hat Markus eine elektronische "Wegfahrsperre" eingebaut weil er auch anfangs kein Lenkradschloss hatte.
Natürlich muß das gelieferte Fahrzeug die deutschen Zulassungsvorschriften erfüllen, also hat der Lieferant hier nachzubessern.
Damit der Termin nicht davonläuft solltest Du dir bestätigen lassen das das Teil noch geliefert wird und wenns noch nicht da ist fahr einfach mal so zum TÜV, no risk no fun.
Gruß
Claus
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Gast

Lenkradschloss

Beitrag von Gast »

Hallo!

Nach den Zulassungsvoraussetzungen muß das Fahrzeug über eine mechanischen Diebstahlsicherung verfügen. Bei Motorrädern kann hier auch ein Bügel- oder Ringschloß zum Einsatz kommen. Dies wird dann im Breif eingetragen.

Beim Auto könnte man hier eine Lenkradkralle nutzen. Allerdings wird dies nicht mehr so einfach gehandhabt. Ein Freund hat einen alten Rover neu aufgebaut und diesen zur H- KZ- Abnahme vorgestellt. Obwohl das Fahrzeug im Orginal noch über kein Lenkradschloß verfügte mußte hier die Lenksäule umbebaut und ein Schloß nachgerüstet werden. Der bisherige Eintrag einer Lenkradkralle und einer mechanischen Schaltsperre wurden nicht mehr akzeptiert.

Der Franzose hat aus diesem Grund den Bausatz mit einer geänderten Lenksäule mit VISA-Zündchloß ausgeliefert.

Ich empfehle: Dich mit TÜV und Versicherung in Verbindung zu setzten.
Die Versicherungen versichern zum Teil nur wenn das Fahrzeug direkt mechanisch gesichert werden kann und machen im Schadensfall Abzüge wenn keine Wegfahrsperre (Zündung, Anlasser und Bezinzufuhr) vorhanden war.
Bei der HUK ist die Wegfahrsperre eine Vorrausetzung für den Burton (Stand Feb. 2005).


Gruß Dieter
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